Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für BERUFSFLUGZEUGFÜHRER mit INSTRUMENTENBERECHTIGUNG CPL(A) / IR(A) ab PPL(A)

Voraussetzungen

  • PPL(A) mit VFR-Night-Rating.
  • 150 Flugstunden, davon 70 h PIC. 20 h PIC Überlandflug einschließlich eines Fluges über 540 km (300 NM) mit zwei Zwischenlandungen bis zum vollständigen Stillstand.
  • Nachweis gem. JAR-FCL 1 ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch durch eine Eignungsprüfung der Flugschule.
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Kl. 1. 
  • Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre, zum Erlangen der Erlaubnis 18 Jahre.

Theoretische Ausbildung

Insgesamt 400 Theoriestunden á 60 Minuten. Hauptsächlich Frontalunterricht sinnvoll abgestimmt mit CBT (computer based training), Video-Präsentation, Classroom Work and Progress Tests:

  • AIR LAW
  • AIRCRAFT GENERAL KNOWLEDGE
  • FLIGHT PERFORMANCE & PLANNING
  • HUMAN PERFORMANCE & LIMITATIONS
  • METEOROLOGY
  • NAVIGATION
  • OPERATIONAL PROCEDURES
  • PRICIPLES OF FLIGHT
  • COMMUNICATIONS

Praktische Ausbildung

Single Engine Aircraft (SE)
65 h, davon höchstens 30h mit einem FNPT.
Multi Engine Aircraft (ME)
70h, davon höchstens 40h mit einem FNPT und mindestens 15h mit einem ME.

Prüfung

Nach Abschluss der Ausbildung sind eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. 

Berechtigung

Die Erlaubnis berechtigt:

  1. zur Tätigkeit als Privatflugzeugführer PPL(A)
  2. Im nichtgewerblichen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster
  3. Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind (SPA Single Pilot Aircraft)
  4. Im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster (SPA Single Pilot Aircraft und MPA Multi Pilot Aircraft). 

Benötigte Unterlagen bei Ausbildungsbeginn:

  • Kopie des Luftfahrerscheines
  • Geburtsurkunde (beglaubigt)
  • Straffreiheitserklärung
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Tauglichkeitszeugnis Kl. 1 (Original)
  • 3 Passbilder
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • AZF


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