PRIVATFLUGZEUGFÜHRER FÜR MOTORFLUGZEUGE PPL(A)

Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang sind:

  • Mindestalter 17 Jahre (Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 Jahren erfolgen)
  • körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliche Untersuchung Klasse 1 oder 2)
  • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als untauglich erscheinen lassen (Vorstrafen).

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen

Die theoretische Ausbildung kann als Abendlehrgang, Fernlehrgang oder als Tageslehrgang in einem 2-wöchigen Kurs absolviert werden.

Abendlehrgang:
ganzjährig, Einstieg jederzeit
Dauer ca. 4 Monate.
 
Tageslehrgang: 2 Wochen Mo. - Sa., tagsüber (nur in unserer Flugschule am
Karlsruhe Baden-Airport).
Fernlehrgang: Termin jederzeit.
Fragen Sie nach unserem Info-Material für den
PPL-Fernlehrgang.

Die theoretische Prüfung findet im „multiple choice“ Verfahren statt. Ab 75% richtig beantworteter Fragen gilt sie als bestanden. Ein verbindlicher Fragenkatalog ist veröffentlicht.

2. Flugausbildung

Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon können 5 Stunden auf einem Flugsimulator durchgeführt werden.

Mindestens 25 Stunden müssen mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden müssen im Alleinflug geflogen werden.

In der Flugausbildung sind enthalten:

  • Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
  • Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  • Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
  • Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen
  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
  • Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
  • Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
  • Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180°
  • Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen. Darin müssen mindestens 5 Stunden Soloflug mit einem Navigationsflug über 270 km (150 NM) enthalten sein
  • Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
  • An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen.

Die Flugstunden werden nach vorheriger Terminabsprache festgelegt. Es sind auch mehrere Flugstunden pro Tag möglich.
Die praktische Ausbildung findet täglich, auch am Wochenende statt.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung findet die praktische Prüfung statt.

3. Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (BZF)

Die Ausbildung ist in der theoretischen PPL-Ausbildung enthalten.
Prüfung bei der Bundesnetzagentur Stuttgart oder mit der PPL-Prüfung beim Regierungspräsidium Freiburg.

4. Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Hierfür genügt die Vorlage des Autoführerscheins, wenn dieser nach 1969 erworben wurde, ansonsten muss dieser Lehrgang nachgewiesen werden.

5. Nachtflugqualifikation (VFR Night)

Durch 5 weitere Ausbildungsstunden kann gleichzeitig die Nachtflugqualifikation erworben werden.
Diese Ausbildung kann aber auch nach der PPL-Ausbildung durchgeführt werden.

Umfang der Berechtigung:

Als Inhaber eines PPL(A) nach JAR FCL 1 sind Sie berechtigt europaweit als verantwortlicher Pilot oder als Copilot Flugzeuge der eingetragenen Klassen oder Muster zu führen.

Als Klassenberechtigung erhalten Sie durch die Ausbildung die "single engine piston" Berechtigung, was in etwa allen einmotorigen Flugzeugen entspricht.
Die PPL(A)-Berechtigung gilt im nicht gewerbsmäßigen Luftverkehr ohne Entgelt am Tage. Bei gleichzeitigem Erwerb der Nachtflugqualifikation auch bei Nacht.

 

Für die Anmeldung werden benötigt:

  • Nachweis der Personalien durch Vorlage eines Ausweises
  • Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Kopie Führerschein genügt)
  • Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
  • 2 Passbilder
  • bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
     

Bis zum Prüfungstermin werden zudem benötigt:

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. Luftsicherheitsgesetz

 

Gerne würden wir Ihre Anmeldung zu einem Infogespräch entgegennehmen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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